Jahressonderzahlungen – eine schöne Bescherung

Zur Weihnachtszeit kommt das Thema „Jahressonderzahlung“ wieder in den Fokus und hier ist in der Tariflandschaft eine interessante Entwicklung zu beobachten: Anstelle einer einheitlichen Tarifgestaltung in diesem Bereich bewegen sich der TVöD-VKA, der TV-L und der TVöD-Bund hier ab dem Jahr 2026 in höchst unterschiedliche Richtungen:
Erfreulich wird es für unter den TVöD-VKA fallenden Angestellten. Ab dem Jahr 2026 gibt es für alle mehr. Von bisher 84,51% für die Entgeltgruppen 1-8, 70,28% für die Entgeltgruppen 9a-12 und 51,78 % für die Entgeltgruppen 13-15 erhalten alle Beschäftigten ab 2026 einheitlich 85 % des in den Monaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts. Den größten Sprung machen damit die oberen drei Entgeltgruppen, die damit rund 33 % mehr Jahressonderzahlung erhalten.
Hingegen nimmt der TVöD-Bund nur eine gestaffelte und moderate Erhöhung der Jahressonderzahlung von bisher 90% für die Entgeltgruppen 1-8, 80% für die Entgeltgruppen 9a-12 und 60% für die Entgeltgruppen 13-15 auf dann 95% für die Entgeltgruppen 1-8, 90% für die Entgeltgruppen 9a-12 und 75% für die Entgeltgruppen 13-15 vor und behält damit die unterschiedlichen Stufen der Jahressonderzahlung bei.
Somit weichen hier zwei Tarifverträge deutlich voneinander ab. Spannend wird die kommende Tarifrunde im Bereich des TV-L. Dort beträgt die Jahressonderzahlung bisher 87,43% für die Entgeltgruppen 1-4, 88,14% für die Entgeltgruppen 5-8, 74,35% für die Entgeltgruppen 9a-11, 46,47% für die Entgeltgruppen 12-13 und 32,53% für die Entgeltgruppen 14-15. Somit wird hier nach anderen Kriterien entschieden und die beiden obersten Entgeltgruppen nochmals schlechter gestellt. Ob dies in der neuen Tarifrunde beibehalten wird oder sich die Tarifparteien für den Weg des TVöD-VKA mit einem einheitlichen Prozentsatz oder den des TVöD-Bund mit seiner dreigliedrigen Staffelung entscheiden, wird eine spannende und insbesondere für die Beschäftigten in den oberen Entgeltgruppen finanziell relevante Frage. In jedem Fall ist der TV-L nun bei Ausgestaltung der Jahressonderzahlung nun deutlich unattraktiver als der TVöD. Dies dürfte kaum aufrechtzuerhalten sein.
(Artikel erstellt am 17.11.2025)
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Der Verfasser
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